BGH Urteil Arbeitszeiterfassung
BAG urteilt, Arbeitszeiterfassung in Deutschland ist Pflicht.
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat entschieden, dass es eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gibt. Das Grundsatzurteil hat weitreichende Folgen für die Unternehmen in Deutschland.
Im Handwerk ist eine Arbeitszeiterfassung seit Jahren üblich, jedoch war sie bislang nicht verpflichtend. Daher haben viele Unternehmen auch nur die Zeiten erfasst, die sie zur Erstellung von Rechnungen benötigt haben. Mit dem Urteil vom 13.09.2022 wird sich dies nun ändern.
Der EuGH hatte bereits im Mai 2019 entschieden, dass die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber dazu verpflichten müssen, ein objektives, verlässliches und zugängliches Arbeitszeiterfassungssystem einzurichten, mit dem die täglich geleistete Arbeitszeit der Beschäftigten gemessen werden kann.
Der deutsche Gesetzgeber hatte die Vorgabe bislang nicht umgesetzt, prüft allerdings derzeit, wie eine entsprechende Anpassung des Arbeitszeitgesetzes aussehen kann.
In Erwartung der Pflicht zur Zeiterfassung haben viele Handwerksbetriebe in Deutschland bereits auf digitale Zeiterfassungssysteme umgestellt und stellen den Mitarbeitern entsprechende Apps zur Verfügung.
Diese bieten nicht nur die gesetzeskonforme Zeiterfassung, sie ermöglichen den Umstieg auf eine digitale Baustelle. Der Umstieg von Papier auf das Smartphone spart den Unternehmen zudem bis zu 20% Arbeitszeit und steigert somit die Rentabilität der Unternehmen. Zeiten, die mit dem eruieren von handschriftlich erfassten Stundenzetteln vergeudet wurden, werden jetzt ins Handwerk gesteckt und nicht abrechenbare Stunden minimiert.
Dies hat zur Folge, dass das Frustrationslevel der Mitarbeiter im Büro sinkt und die Mitarbeiter auf der Baustelle effektiver werden. Die Datenübermittlung wird genauer, da verbrauchtes Material sowie Zusatzleistungen sofort erfasst werden und weniger vergessen wird. Rechnungen können dank Apps wie Svenn einfacher und genauer erstellt werden und der Gewinn wird gesteigert.